Vertrauensvolle, umfangreiche Beratung

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten seit vielen Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fällen. Dies verschafft uns den Vorteil, dass wir die Ziele jeder Partie verstehen können und einen zufriedenstellenden Kompromiss für beide Seiten finden können.

Schwerpunkte unserer Arbeit:

  • Beratung und Begleitung bei der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
  • Beratung zu Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers
  • Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten

Nutzen Sie auch unsere Angebote zur alternativen Streitschlichtung

Unsere Anwälte bemühen sich stets um eine außergerichtliche Klärung von Konflikten und stehen Ihnen als Mediatoren zur Seite. Es ist nicht notwendig, dass jeder Streit vor Gericht endet. Das erspart allen Beteiligten Zeit, Geld und Energie.